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Aufwärts mit Wetzikon (AMW)

Hier finden Sie Anregungen, Lob und Kritik und manchmal auch ganz neue Ideen, immer Wetzikon betreffend und getragen
von der Vision, dass es stetig Aufwärts mit Wetzikon gehen soll.

 

AMW V2

Bushof-Drama wird fortgesetzt

Der Stadtrat hat soeben eine Konsternation bewirkende Mitteilung veröffentlicht. Nach mehrjähriger Stillstandsphase wird im Zusammenhang mit dem Bushof endlich wieder einmal öffentlich kommuniziert und folgende Information verbreitet:

„Das Vorhaben, nach der verlorenen Abstimmung von 2015 eine einfache, abgespeckte Variante für einen Wetziker Bushof zu realisieren, scheitert an den Rahmenbedingungen.“

Der Stadtrat will das letzte Projekt „absetzen“ und mit den Partnern die anstehenden Fragen lösen. Das Parlament soll daher den seinerzeit gesprochenen Kredit von Fr. 830'000.00 aufheben, weil einstweilen nur noch eine behindertengerechte Ausgestaltung und eine behelfsmässige Instandstellung der bestehenden Busbuchten realisiert werden.

Das weitere Vorgehen will der Stadtrat „nach den Sommerferien im Rahmen eines Workshops mit SBB-Vertretern“ besprechen. Entgegen ursprünglichen Aussagen ist Eile offenbar nicht mehr geboten. Es hat ja schliesslich auch Jahre gedauert, bis der Stadtrat zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Bundesbahnen bereit gewesen ist. Ob es bis zum Einbezug einer VZO-Delegation noch einmal so lange geht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte aber immerhin anmerken, dass der VZO-Verwaltungsratspräsident nicht als kompetenter Vertreter der Verkehrsbetriebe gelten kann, weil er als Wetziker Stadtpräsident erheblichen Anteil am bestehenden Malaise hat. Ohne Berücksichtigung der Interessen von SBB und VZO wird sich die verfahrene Situation aber nicht lösen lassen. Deshalb sucht der Stadtrat nach mehrjährigem Trödeln endlich die planerische Kooperation. Das ist auch nötig, da das Parlament und die Stimmberechtigten die Erwartungen von SBB und VZO kennen sollten. Bis dahin darf über den seinerzeit beschlossenen Kredit nicht entschieden werden, denn mit der Argumentation des Stadtrates kann sich das Parlament auf keinen Fall zufrieden geben.

Eine letzte Frage bleibt noch: Was wäre wohl passiert, wenn die Stimmberechtigten seinerzeit die unsinnige Vorlage des Stadtrates angenommen hätten und nach der Abstimmung mit einem unerwarteten Veto eines Verkehrsträgers konfrontiert worden wären? Geld ist zwar damals ohnehin verschleudert worden, aber an Kollateralschäden stadträtlicher Fehlplanung ist man in Wetzikon schliesslich gewöhnt - auch im bereits apathisch gewordenen Parlament, das mich die Gemeindeversammlung immer mehr vermissen lässt.

 

Nachtrag:

Kurz nachdem ich den vorstehenden Text veröffentlicht habe, ist auf Tele Top ein Beitrag zu dieser unerfreulichen Geschichte ausgestrahlt worden. Die drei Kurzinterviews mit Stadträtin Susanne Sieber, Gemeinderätin Esther Schlatter und Gemeinderat Benjamin Walder sollten Sie sich anhören. Sie finden sie in der Mediathek des regionalen TV-Senders. Mich hat am meisten das Statement der für die Bummelei massgeblich mitverantwortlichen Stadträtin überrascht und sogar inspiriert. Sehen Sie selbst:

 

Saluz In den Mund gelegt

 

 

Badi-Wünsche

Badi Meierwiesen

 

Der Sekundarschüler Donik Vllasalija geht im Sommer fast täglich in die Badi Meierwiesen. Gleiches tun auch viele Erwachsene, die den Schwimmsport so oft und so lange wie möglich geniessen wollen. Die Erwachsenen und Donik sind sich einig. Sie halten die Badi Meierwiesen für wunderschön und das dort tätige Personal für freundlich, hilfsbereit und zuvorkommend. Mit den attraktivsten Badeanlagen der Region kann Wetzikon also durchaus mithalten.

Zwei Wünsche sind trotzdem noch offen. Donik Vllasalija und alle, die eine Petition mitunterzeichnet haben, wünschen sich eine stattliche Wasserrutschbahn. Wer regelmässig zum Schwimmen geht, möchte ebenfalls eine Idee verwirklicht sehen. Was andernorts dank einer flexiblen Planung möglich ist und längst praktiziert wird, wünscht man sich auch für Wetzikon: Eine Ausdehnung der Betriebszeiten, einen früheren Beginn der Badesaison und ein flexibleres Ende derselben. Im wunderschönen Bad von Pfäffikon und auch andernorts hat das Badevergnügen fast schon in Volksfeststimmung bereits am 1. Mai begonnen, und es wird wohl auch in diesem Jahr nicht so abrupt an einem früh vorfixierten Termin wie in Wetzikon enden.

Wie man dem Regio vom 2. Mai 2019 entnehmen kann, wird die Petition für die Wasserrutsche von zwei SVP-Mitgliedern unterstützt. Es würde sich daher gut machen, wenn auch für die Ausdehnung der Betriebszeiten und einen früheren Beginn der Badesaison und ein flexibleres Ende derselben Unterstützung aus diesem Lager käme. Der stadträtliche Verhinderer besserer Lösungen gehört schliesslich genau dieser Partei an. Wenn er zur Einsicht käme, würden die SVP-Kameraden ihm und seiner Frau dafür sicher bei der Suche nach einem Alternativplatz für das kommerzielle Hundebaden behilflich sein.

Gebunden oder nicht gebunden

Der Stadtrat von Wetzikon ist dafür bekannt, dass er möglichst in vielen Belangen abschliessend und ohne störende Einmischung von Parlament und Stimmbürgerschaft entscheiden will. Daher hält er oft und gerne alles für gebunden.

Die Frage, ob eine Ausgabe als gebunden oder nicht gebunden gilt, wird häufig jedoch recht kontrovers diskutiert und oft erst durch Aufsichtsinstanzen oder Gerichte geklärt. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Gemeindeexekutive (Stadtrat) demzufolge über einen grossen Ermessensspielraum verfügt.

Zweifelsfrei als gebunden gilt der Betrag, der für das Abwenden oder Mindern eines Schadens (z.B. für das Erstellen eines Notdaches) aufgewendet werden muss, da die zeitliche Dringlichkeit absolut gegeben ist. Die eigentliche Renovation eines Gebäudes verursacht hingegen keine gebundenen Kosten. Hier sind Kredite im Rahmen der kommunalen Kompetenzordnung erforderlich. Es könnte ja durchaus sein, dass ein Neu- oder Umbau im Vergleich mit einer Renovation die sinnvollere Lösung wäre. Sobald Varianten denkbar sind und keine zeitliche Dringlichkeit besteht, ist Gebundenheit nicht gegeben.

Zum besseren Verständnis sei hier § 103 Ziff. 1 des Gemeindegesetzes (GG) des Kantons Zürich wie folgt zitiert:

Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde durch einen Rechtssatz, durch einen Entscheid eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde oder durch einen früheren Beschluss der zuständigen Organe oder Behörden zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt.

Bei der Entscheidung, ob etwas gebunden oder nicht gebunden ist, liegt die Beweislast bei der Gemeindeexekutive, in Wetzikon also beim Stadtrat. Er hat darzulegen, weshalb seiner Meinung nach eine Gebundenheit besteht. Im Zweifelsfall muss die Gebundenheit verneint und ein Kreditbeschluss vom dafür zuständigen Organ gefasst werden.

Wichtig ist in jedem Fall die Transparenz. Ich habe dazu auf der Homepage einer Oberländer Gemeinde dieses illustrative Beispiel gefunden:

 

Publikation

 

Wenn die Rechnungsprüfungskommission nicht in Agonie versinkt, muss sie mindestens die Rechte wahren, die den Stimmbürgern in einer Gemeinde mit Gemeindeversammlung kampflos zugestanden werden. Etwas mehr Engagement wäre ohnehin wünschenswert, denn bei diesem Stadtrat braucht es Argus-Augen. Das gilt insbesondere auch beim Thema RIZ, bei dem der Stadtpräsident ebenfalls mit einer seltsamen Rechtsauffassung aufwartet.

Übrigens wird der Unterschied zwischen gebunden und nicht gebunden besonders augenfällig, wenn man an die letzten Erneuerungswahlen denkt. Bei der Wiederbesetzung des Stadtrates war damals noch nichts gebunden. Seither sind wir es aber wieder - selbstverschuldet und mindestens bis zu den nächsten Wahlen…


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