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Aufwärts mit Wetzikon (AMW)

Hier finden Sie Anregungen, Lob und Kritik und manchmal auch ganz neue Ideen, immer Wetzikon betreffend und getragen
von der Vision, dass es stetig Aufwärts mit Wetzikon gehen soll.

 

AMW V2

Unrecht gerät zu schnell in Vergessenheit

Unrecht gerät zu schnell in Vergessenheit, und das erhöht die Wiederholungsgefahr. Wenn ich daran denke, wie mancher politisch motivierte Mord unaufgeklärt und ungesühnt bleibt und trotzdem aus den Schlagzeilen verschwindet, wird mir schlecht. Das menschliche Gedächtnis wird in der Hektik des Alltags immer wieder deaktiviert, weil aufregende Neuigkeiten die Sensationslust befriedigen und den Denkapparat lahmlegen. Vergesslichkeit ist allerdings auch eine Medizin, die sich erfolgreich anwenden lässt, wenn uns eine Never Ending Story sauer aufstösst. Brexitbefürworter und -gegner können daher diese Art Säureblocker derzeit sicher gut gebrauchen. Manchmal müssen Geschichten jedoch wirklich fortgesetzt werden bzw. in der Erinnerung bleiben.

Wenn ich mich mit Unrecht befasse, muss ich nicht in die Ferne schweifen. In Wetzikon hat jahrelang der Gemeinderat dafür gesorgt, dass uns der entsprechende Gesprächsstoff nicht ausgegangen ist, und der heutige Stadtrat unternimmt alles, damit diese Tradition fortgesetzt wird.

Meine vorstehende Behauptung, dass das Vergessen von Unrecht die Wiederholungsgefahr vergrössert, ist ganz sicher zutreffend. Deshalb will ich ein besonders verwerfliches Unrecht im Bewusstsein der Wetziker Bevölkerung halten. Ich kann mich dabei sogar auf den Regierungsrat des Kantons Zürich berufen, der in einem Beschluss klar und deutlich festgehalten hat, dass der Kommunalpolitikerin Esther Schlatter Unrecht zugefügt worden ist.

Es macht wenig Sinn, wenn man noch einmal alle Gemeinheiten aufzählt, die Esther Schlatter als Stadträtin und im Vorfeld der letzten Erneuerungswahlen erdulden musste, denn der Schaden lässt sich heute nicht mehr reparieren. Die wenigen Stimmen, die der kompromisslos ehrlichen Frau für die Wiederwahl in den Stadtrat gefehlt haben, können nicht mehr wettgemacht werden. Daher sitzt Esther Schlatter jetzt wieder im Grossen Gemeinderat und nicht mehr im Stadtrat. Als Treuhänderin der Stimmbürgerschaft kann sie im Parlament immerhin wieder maulkorbfrei wirken.

Obwohl ich an dieser Stelle nicht mehr alle Ungereimtheiten und Rechtswidrigkeiten aufzählen will, weil das ermüdend wirken würde, möchte ich hier einen als Beispiel verwendbaren Kernsatz aus dem Regierungsratsbeschluss vom 30. Januar 2019 wie folgt im Wortlaut festhalten:

 

Es wird festgestellt, dass der Bezirksrat Hinwil durch die Veröffentlichung der Medienmitteilung

vom 15. März 2018 die Persönlichkeit von Esther Schlatter verletzt hat.

 

Alle, die wissen, dass der Bezirksrat Hinwil den Stadtrat von Wetzikon zu beaufsichtigen und notfalls in die Schranken zu weisen hat, müssen in Kenntnis dieser regierungsrätlichen Feststellung nachdenklich werden.

Wenn Sie jetzt fragen, was ich mit diesem Beitrag bezwecke, muss ich mich noch einmal wiederholen: Ich will, dass geschehenes Unrecht nicht in Vergessenheit gerät, weil Gleiches nie mehr passieren darf. In seiner heutigen Zusammensetzung wird der Stadtrat allerdings trotzdem immer wieder für einen Eklat sorgen. Er kann sich ja - mindestens bis eine neue Statthalterin oder ein neuer Statthalter gewählt ist - auf einen schlecht geführten, willfährigen und inkompetenten Bezirksrat verlassen. Spannung weckt einzig die traurige Frage, wer das nächste Opfer des Stadtrates von Wetzikon und/oder des Bezirksrats Hinwil wird.

Und etwas bleibt noch nachzutragen: Der Bezirksrat hat offenbar gegenüber Radio Zürisee erklärt, er könne zu seinen Verfehlungen nicht Stellung nehmen, da er den Beschluss des Regierungsrates erst studieren und auswerten müsse. Diese Erklärung ist unlauter und feige, denn der Beschluss des Regierungsrates trägt das Datum 30. Januar 2019. Der Bezirksrat kennt den Inhalt also schon seit Wochen. Er hätte längst reagieren können und sollen. Esther Schlatter ist dagegen nicht vorgeprescht. Sie hätte vielleicht sogar eine Entschuldigung akzeptiert und auf den jetzt unausweichlich gewordenen Gang an die Öfffentlichkeit verzichtet. Political correctness kennt der Bezirksrat Hinwil offenbar nicht. Das erklärt auch, warum der gleichgesinnte Wetziker Stadtrat sich weiterhin alles erlauben kann.

 

Liebe Frau Gemeinderätin Obrist

Eigentlich begrüsse ich es wie alle vernünftigen Wetzikerinnen und Wetziker, wenn die Bäume des Stadtrates nicht in den Himmel wachsen. Was jetzt abgeht, finde ich trotzdem nicht gut. Ich habe mir insbesondere zur Färberwiese Gedanken gemacht.

Die Lösung heisst "Guerilla Gardening" nach Maurice Maggi. Bis der Stadtrat etwas entdeckt, haben sich schnell wachsende Sträucher bereits etabliert. Dann traut sich niemand mehr, diese zu entfernen.

Mit der stadträtlichen Logik kann ich ohnehin nichts anfangen. Selbst "Wegwerfpflanzen" (despektierliche Bezeichnung) produzieren nämlich in ihrem vielleicht verkürzten Leben wertvolle Biomasse und tragen zur Luftverbesserung bei. Wir lassen in unserem Garten der Natur mehr oder weniger freien Lauf und haben immer wieder Birken, Linden, Buchen, Nussbäume etc., die nicht von uns angepflanzt worden sind. Einzig die Edelkastanien haben ihr Leben in einem Joghurt-Becher begonnen.

Hibiskus-Sträucher (Malvengewächse) wachsen und vermehren sich übrigens schnell. Die Samen kann man ganz diskret maggimässig ausstreuen. Menschen mit einem Brett vor dem Kopf sehen die Keimlinge erst, wenn sie schon zu kleinen, lieblichen und unantastbaren Sträuchern geworden sind…

PS

Kleine Bäumchen und Saatgut geben wir zur klandestinen Verwendung gratis ab. Am Montag der Kalenderwoche 14 orientieren wir zudem über eine besondere Pflanze, die auf der Färberwiese sogar ein multifunktionales Leben führen könnte.

 

Saluz Hibiskus

 

 

Wahlankündigung als frohe Botschaft

Eine Wahlankündigung kann eine frohe Botschaft sein, und eine solche findet man im Zürcher Oberländer vom 29. März 2019. Erfreulicherweise bekommt der Bezirk Hinwil bald eine neue Statthalterin oder einen neuen Statthalter. Ich hoffe aber, dass der Rücktritt des derzeitigen Amtsinhabers „natürliche“ Gründe hat, denn ich gönne ihm trotz allem eine glückliche Zukunft.

Damit die Zukunft auch für den Bezirk Hinwil erfreulich wird, muss jetzt erst einmal eine Stille Wahl verhindert werden. Es sind daher bis spätestens am 8. Mai 2019 zwei von je 15 Stimmberechtigten zu unterzeichnende Wahlvorschläge einzureichen, damit es sicher zu einer Urnenwahl kommt. Da dann der erste Wahlgang am 1. September 2019 stattfindet, bleibt so ausreichend Zeit für die Suche nach einer geeigneten Persönlichkeit. Im Bezirk Hinwil, dessen Statthalteramt seit vielen, vielen Jahren miserabel besetzt ist, kann sich jetzt alles zum Guten wenden. Das setzt allerdings eine interkommunale und überparteiliche Zusammenarbeit voraus. Orts- und Parteiansprüche dürfen keine Rolle spielen. Es ist auch nicht wichtig, ob eine Frau oder ein Mann in das freiwerdende Amt gewählt wird. Eine charakterfeste, unbestechliche und auch mutige Person ist die beste Besetzung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt und auch das fachliche Rüstzeug mitbringt, soll uns im Bezirk Hinwil willkommen sein. Wenn erstmals seit langem eine wirkliche Persönlichkeit das Statthalter-Zepter übernimmt, wird endlich auch die Aufsicht über die Gemeindebehörden funktionieren und der Bezirksrat kompetent und korrekt seines Amtes walten. Dann kann es im ganzen Bezirk und nicht nur in Wetzikon wieder einmal aufwärts gehen.


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