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Aufwärts mit Wetzikon (AMW)

Hier finden Sie Anregungen, Lob und Kritik und manchmal auch ganz neue Ideen, immer Wetzikon betreffend und getragen
von der Vision, dass es stetig Aufwärts mit Wetzikon gehen soll.

 

AMW V2

Das Putinsystem im Wahlkampf

Wenn ich mich mit Wahlwerbung befasse, stosse ich hin und wieder auch auf zu klärende Rechtsfragen. Kürzlich hat mich jemand gefragt, ob er sich dagegen verwahren könne, dass man für ihn von unerwünschter Seite aus Werbung mache. Das beschädige nämlich seine Reputation. Mit einem einfachen Ja oder Nein kann man darauf nicht antworten. Ich muss daher mit Beispielen argumentieren.

Wenn man etwas abfotografiert, das im öffentlichen Raum sichtbar ist, darf man das Bild verwenden. Werbung darf man für jede Person machen, sofern der Text ehrlich und positiv formuliert und mit einem Impressum versehen ist. Das Einverständnis der „beworbenen“ Person muss nicht eingeholt werden. Ironische Formulierungen sind nicht zulässig. Man darf sicher nicht schreiben, der Kandidat werde zur Wahl empfohlen, weil er einschlägige Erfahrungen mit Steuerhinterziehung habe. Zulässig wäre die Formulierung, weil er ein Steuerrechtsfachmann sei, der sich bei der Verfolgung von Steuermissbrauch bewährt habe.

Interessant ist auch die Frage, ob man einen Werbetext veröffentlichen darf, wenn man das fehlende Impressum ersetzt, indem man die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Das ist zweifellos rechtens. Diese Werbebotschaft darf ich daher veröffentlichen, obwohl das Impressum fehlt:

 

Sag mir wo die Frauen sind2

 

Für die Werbeaktion für das Frauentrio übernehme ich die redaktionelle Verantwortung übrigens gerne, denn ich stufe den Text als wohlwollend und inspirierend ein. Es kann sogar sein, dass ich der sympathischen Aufforderung Folge leiste.

Im Normalfall ist Wahlwerbung juristisch unproblematisch. Für Abwahlempfehlungen gelten hingegen deutlich höhere Anforderungen. Im Zweifelsfall sollte man auf sie ohnehin verzichten oder mindestens eine juristische Meinung vor der ersten Veröffentlichung einholen.

Wer sich im Wahlkampf fair und korrekt verhält, hat auf jeden Fall nichts zu befürchten. Dass Vandalenakte (Zerstören von Plakaten etc.) nicht ungeahndet bleiben, muss aber gewährleistet sein. Allerdings habe ich vor Jahrzehnten einmal erlebt, dass eine Partei die eigenen Plakate zerstört und dem Wahlgegner das Vandalentum angelastet hat. Damit wollte man Stimmen gewinnen. Heute würde man in einem solchen Fall wohl vom „Putin-System“ sprechen. Ich habe erfreulicherweise nie erlebt, dass die Rechnung der Selbstschädiger aufgegangen ist.

Für einmal kein Albtraum

Wer in diesen Tagen schlafen kann, wird wohl nicht selten von Albträumen verfolgt. Das passiert auch mir immer wieder. In der letzten Nacht habe ich eine ganz kurze Ausnahme erlebt und für einmal wieder amüsant geträumt. In Wetzikon ist das Wahlsystem kurz vor den Erneuerungswahlen reformiert worden. Kandidaten- und Listenstimmen gibt es nicht mehr. Man bewertet jetzt die Wahlwerbung. Für die beste Werbung gibt es die meisten Sitze im Stadtrat und im Parlament. Die Werbungssieger dürfen überdies das Stadtpräsidium besetzen.

In diesem Jahr werde ich voraussichtlich eine Tradition beenden und offiziell keine Wahlempfehlungen mehr abgegeben. Ich habe daher, wie bereits berichtet, auch den Plakatstandort in unserem Garten an eine Nachbarin abgetreten. Sie kann ihn nach eigenem Gutdünken nützen. Daher darf in den nächsten Tagen eine meiner Nachbarin nahestehende Partei ein Plakat aufstellen. Dem Vernehmen nach soll die Partei mit der besten Werbung berücksichtigt werden.

Da ich offiziell keine Wahlempfehlungen abgebe, was ich im privaten Umfeld natürlich immer noch mache, werde ich das bald in meinem Garten stehende Plakat hier nicht ganz abbilden. Auch ein Ausschnitt ist ja schon ästhetisch, und wer sich damit nicht begnügen kann, wird bei einem Wochenendspaziergang durch Medikon im Garten (vis-à-vis Reitstall Frohberg) sicher erkennen, welche Werbung am meisten beeindruckt.

 

Hintergrund

 

Altersgerecht und hindernisfrei

Soeben habe ich gelesen, dass in Wetzikon im öffentlichen Raum schon bald neue Sitzbänke aufgestellt werden. Das freut mich, besonders dann, wenn die neuen Bänke verrottungsfest und vandalensicher sind. Hindernisfrei und altersgerecht sollen die Sitzgelegenheiten ohnehin sein. Bei der Auswahl darf die Bevölkerung mitreden. Vorgängig ist sie sogar zum Probesitzen eingeladen. Auch das finde ich gut. Einen speziellen Wunsch hätte ich nur in einem Fall. Vor dem Stadthaus muss unbedingt eine ganz, ganz lange Bank stehen. Persönlich "voten" werde ich jedoch nicht, obwohl man „altersgerecht“ mittels QR-Code oder über die Webseite der Stadt abstimmen kann bzw. muss. Ich bin eben schon etliche Jahrzehnte lang "sesshaft".

Bank


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