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Fortsetzung im Wetziker Skandal

Offenbar hat der Bezirksrat Hinwil endlich einen Beschluss zu dem im Zusammenhang mit einem internationalen Feuerwehrtreffen entstandenen Wetziker Skandal gefasst. Der Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erhält von uns deshalb ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

„Als Stimmbürger möchten wir wissen, ob der Beschluss des Bezirksrates zur Feuerwehraffäre schon bei den Parlamentsmitgliedern eingetroffen ist. Wie man dem Zürcher Oberländer entnehmen konnte, soll ja der Stadtrat entscheiden, ob er den Beschluss rechtskräftig werden lässt oder anfechten will. Das ist seltsam, denn der Stadtrat hat schliesslich alles Interesse daran, dass die verantwortlichen Mitglieder des damaligen Gemeinderates ungeschoren davon kommen. Die im Beschluss des Bezirksrates enthaltene Rechtsmittelbelehrung bedarf deshalb, wie der Beschluss an sich, einer rechtlichen Überprüfung durch die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission. Die Überprüfung der Rechtsmittelbelehrung muss auch klären, ob den von einem allfälligen Zivilprozess bedrohten Mitarbeitern ebenfalls eine Rekurslegitimation eingeräumt wird. Mit Blick auf den ihnen möglicherweise drohenden Zivilprozess erachten wir das nämlich als zwingend.“

Hoffentlich verhindert die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission eine stadträtliche Beschlussfassung über das Rechtsmittel auch dann, wenn alle am Skandal beteiligt gewesenen Mitglieder des ehemaligen Gemeinde- und heutigen Stadtrates in den Ausstand treten und der Rat trotzdem beschlussfähig bleibt. Das Argument der Befangenheit lässt sich nämlich in diesem Fall nicht aus der Welt schaffen.


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