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Seltsam bis ärgerlich

Trotz Sommerflaute ist die Lektüre der Lokalpresse ziemlich anregend und Adrenalin fördernd.

Da belehrt uns ein „angehender Akademiker“ (Selbstdeklaration in einem am 19. Mai im Zürcher Oberländer erschienenen Leserbrief), dass für das Amt des Statthalters ein „engagierter Berufsbildner“ einem Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung vorzuziehen sei. Der bisherige Statthalter, ein ehemaliger Polizist, habe schliesslich gute Arbeit geleistet. Das trifft allerdings nicht zu. Der glücklicherweise bald zurücktretende Statthalter überzeugt nicht. Ihn müssen wir daher sicher nicht klonen. Fachkompetenz, Objektivität, Durchsetzungsvermögen und Rückgrat sind gefragt.

Wenn es für die Statthalterwahl keine weiteren Kandidaturen gibt, werde ich mich für den juristisch gebildeten Bewerber und sicher nicht für den auf sehr vielen Hochzeiten tanzenden „Berufsbildner“ entscheiden. Trotzdem muss auch meiner Meinung nach ein Statthalter und Bezirksratspräsident keine akademische Ausbildung haben. Er soll einfach das mitbringen, was der heutige Amtsinhaber vermissen lässt. Wenn dann noch eine juristische Ausbildung, ein Anwaltspatent und eine reiche Berufserfahrung dazu kommen, nehmen wir das wertvolle Supplement jedoch gerne an.

Ebenfalls für einen Adrenalinstoss sorgt bei mir das Bild eines in die Kamera lächelnden Paares. Es zeigt Stadträtin Susanne Sieber und Stadtrat Heinrich Vettiger, die stolz auf einer überdimensionierten Blumenkiste thronen und eine seltsame Erklärung abgeben. Beide sind überrascht, weil die für einen Park vorgesehene Fläche zwischen dem Stadthaus und der neuen Wohnüberbauung asphaltiert worden ist. Da der Stadtrat „nicht allein federführend“ sei, habe er zu spät von der Missachtung des Gestaltungsplanes Kenntnis erlangt. Dass die stadträtliche Aufsicht über ein Drei-Parteien-Projekt so sträflich versagt hat, ist wirklich verwunderlich, wenn auch stadtratstypisch. Was anschliessend passiert ist, verstehe ich jedoch noch weniger.

Vielleicht ist ja das Provisorium mit drei grossdimensionierten Blumentrögen eine akzeptable Notlösung. Dass der angesehene Förster und Gemeindeparlamentarier Stefan Burch die Goliath-Blumenkisten her- und aufgestellt hat, spricht jedenfalls dafür. Nicht akzeptabel ist allerdings, wie die Kosten verbucht werden. Die Fr. 35'000.00 für die provisorischen Blumeninseln sind nämlich zwingend dem Gestaltungsplan und nicht einem Sonderkonto zu belasten, auch wenn das bei der definitiven Abrechnung zu einer Kostenüberschreitung führt. Es kann ja nicht sein, dass der für ein bewilligtes Projekt zur Verfügung stehende Betrag mit Buchungen auf anderen Konten aufgestockt wird. Darauf sollte mindestens die Rechnungsprüfungskommission ihre Aufmerksamkeit richten. Andernfalls wird sich die verfehlte Praxis nämlich definitiv etablieren.

Obwohl ich Camouflier-Buchungen für illegal und verwerflich halte, weiss auch ich, dass es hin und wieder berechtigte Ausnahmen geben kann. Das wird z.B. dann der Fall sein, wenn der zur Urnenabstimmung anstehende Werkhof auf dem alten Gaswerkareal gebaut wird. Die Mediker Industriebrache muss in naher Zukunft dekontaminiert werden. Dann wird das Erdreich ausgebaggert, abgetragen und entsorgt. Die Aufwendungen dafür verursachen gebundene Kosten, die so oder so anfallen würden und daher die Bauabrechnung für den neuen Werkhof nicht belasten werden. „Keine Regel ohne Ausnahme" gilt also auch beim Konten-Jonglieren. Eine Vollmacht für willkürliche Kaschierbuchungen lässt sich daraus aber nicht ableiten.


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