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Schreiben, was wir denken - unabhängig und unbeeinflusst. Das wollen wir. Unsere Texte werden kritisch, politisch, besinnlich und kulturell geprägt sein und immer wieder durch etwas Neues, nicht selten auch Amüsantes, ergänzt werden. Kommentare und Textbeiträge nehmen wir jederzeit gerne entgegen. Sie werden von uns wahlweise veröffentlicht oder als Anregung verstanden.

 

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Zu schön ist es hier!

In jungen Jahren glaubte ich, ein Mensch, der sich in einer lebensbedrohenden Lage befände, verlöre als erstes den Sinn für das Schöne im Leben. Allein der Gedanke an den Tod machte mir so sehr Angst, dass ich mich am Leben kaum richtig freuen konnte. Das hat sich längst geändert. Zu schön ist es hier und zu interessant, zu viele liebe Freunde gibt es, als dass ich dieses Leben nicht geniessen würde. Auch wenn es nicht immer einfach ist, möchte ich noch lange bleiben. Gerade, weil nichts ewig dauert. Die Angst vor dem Tod existiert fast gar nicht mehr und die Angst vor dem Sterben ist kleiner geworden. Sie hat sich zum Anhängsel dessen verwandelt, was Leben kostbar macht, dem Bewusstsein, dass Einzigartigkeit begrenzt sein muss. Natürlich will ich nicht verlieren, was mir viel bedeutet. Aber ich weiss jetzt, dass es so ist, wie es sein muss. Ich zerreibe mich nicht in Angst. Irgendwann wird mein Hunger wahrscheinlich gestillt sein. Dann ist die Zeit reif, ans Ende zu denken. Es sei denn, alles wird schnell und unversehens passieren. Das hiesse, mir würde sogar die letzte Klippe leichter gemacht…

Angst vor dem Tod

Angst vor dem Tod empfinde ich nicht, aber die Sehnsucht nach ihm dafür immer häufiger und immer stärker. Wer Angst hat, fürchtet sich sicher nicht vor dem Totsein, gewiss aber vor dem Sterben, das trotz palliativer Medizin schwierig und leidvoll sein kann. Wenn ich mich mit solchen Gedanken beschäftige, kommt mir immer ein prallvoll gefüllter Teller in den Sinn. Auf ihm befinden sich lauter Köstlichkeiten, auf deren Verzehr ich mich freue, weil ich mir davon viel Genuss verspreche. Allerdings sehe ich bei den schmackhaften Sachen auch etwas, das ich verabscheue, trotzdem aber essen muss, weil ich sonst die Leckerbissen nicht haben darf. Die Versuchung ist gross. Wenn ich zuerst das Ungeliebte vertilge, kann ich mich anschliessend genussvoller den edlen Sachen hingeben. Mit dem Teller des Lebens ist das aber so eine Sache. Wer der Versuchung erliegt und zuerst das Ungeniessbare verschlingt, muss die echten Köstlichkeiten liegen lassen. Das kann doch nicht sein. Ich habe daher lange über die vermeintliche Unlogik nachgedacht und dann die Lösung gefunden. Es ist im richtigen Leben wie an einem reich gedeckten Tisch. Der schnellste Weg zur grössten Köstlichkeit führt ebenfalls über das Ungeniessbare, das man deshalb möglichst schnell hinter sich bringen möchte. Angst um mich muss trotzdem niemand haben. Ich kann - muss auch - der grossen Versuchung widerstehen, weil ich eine wunderbare Familie habe. Sie ist die grösste Köstlichkeit, die es in meinem Leben gibt.

Einfach nur tragisch

Der Tod von Rolf Erb ist einfach nur tragisch und für die Hinterbliebenen schwer zu bewältigen. Auf mich hat der Verstorbene nie wie ein Betrüger gewirkt, eher schon wie ein von allem überforderter, hilfloser Mann ohne Realitätsbezug. Was und wie Rolf Erb gewesen ist, kann und muss ich jedoch gar nicht beurteilen. Mich beschäftigen aber seine Suizidgedanken, besonders wenn sie - wie es den Anschein hat - umgesetzt worden sind. Ich weiss, dass man nach landläufiger Meinung jeden Suizid verhindern sollte. Als ausnahmslos richtig empfinde ich dies jedoch nicht. Wenn man einem Menschen ein für ihn unerträgliches Leben zumutet, ist das die Höchststrafe, die man ihm auferlegen kann. Im vorliegenden Fall haben sich ohnehin umständebedingte Sachzwänge ergeben. Dass wegen einer allfälligen Suizidgefahr kein Strafaufschub gewährt werden kann, weil andernfalls Verurteilte auf einfache Art und Weise der Strafverbüssung entgehen könnten, leuchtet ein. Das Bundesgericht hat daher ohne jeden Interpretationsspielraum richtig entschieden. Die tragischen Konsequenzen liessen sich also gar nicht vermeiden. Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug und eine bis zum Beginn des Strafvollzugs dauernde Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wäre auf jeden Fall eine unmenschliche Lösung gewesen. Was zwangsläufig eingetreten ist, stimmt traurig. Die Bekannten der Hinterbliebenen können diese Traurigkeit mildern, indem sie der Familie des Verstorbenen mit Respekt und echter Anteilnahme begegnen, damit die lange Leidenszeit der Angehörigen endlich ein Ende findet.


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