Schutzstatus überdenken
In diesen Tagen habe ich zum ersten Mal einen Ausweis für Schutzbedürftige gesehen und von den Erläuterungen Kenntnis genommen, die das Staatssekretariat für Migration dazu abgibt. Das Wichtigste zitiere ich wie folgt:
"Dieser Ausweis berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden."
Ich störe mich daran, dass man sich kein Anwesenheitsrecht „verdienen“ kann. Wer als Flüchtling in die Schweiz kommt, sich hier integriert und sogar eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, braucht eine sichere Perspektive und die Gewissheit, auf Wunsch für immer hier bleiben zu dürfen. Das liegt auch im Interesse der Firmen, die Schutzbedürftige anstellen.
Wenn ukrainische Familien die Kinder in hiesige Schulen schicken und die Erwachsenen eine Berufstätigkeit ausüben, ist Kontinuität gefragt. In sehr vielen Fällen wird die Rückkehr in das zerstörte Land ohnehin für lange Zeit kaum möglich sein. Die Sorgen der Flüchtlingsfamilien kann man mildern, wenn man es ihnen überlässt, ob sie in einem späteren Zeitpunkt in die Ukraine zurückkehren oder für immer in der Schweiz bleiben wollen. Das macht auch manches Anstellungsgespräch einfacher. Wer sich wohl verhält, soll uns auf Dauer willkommen sein!