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Gedankenschutz

Dass ein Erfinder und Patentinhaber nicht leer ausgeht, wenn er etwas Wertvolles oder Nützliches schafft, finde ich richtig. Ich gönne jedem Urheber den Ertrag seines Schaffens. Allerdings bin auch ich schon leer ausgegangen, wenn jemand etwas von mir „recycled“ hat. Für mich ist der Schaden allerdings nie gross gewesen. Erfinder, die sich das internationale Patentieren nicht leisten konnten, haben hingegen nicht selten riesige Summen verloren. Komponisten, Interpreten, Autoren und Künstler aller Art verlieren ebenfalls Geld, wenn Unlautere ihre Werke benützen. Es ist allerdings nicht immer einfach, korrekt zu sein. Ich kann das mit ein paar Beispielen illustrieren.

Vor etlichen Jahren habe ich einmal einen Text verfasst und mit „Dummheit ist lernbar“ übertitelt. Am Tag, an dem ich mein Manuskript zur Post bringen wollte, ist der neue „Beobachter“ bei mir eingetroffen, und ich habe schon von weitem die Schlagzeile „Dummheit ist lernbar“ gesehen. Mir ist jedoch sofort bewusst geworden, dass mein Manuskript nicht in fremde Hände gelangt sein konnte. Der Text im Beobachter konnte also ganz bestimmt kein Plagiat sein. Das Umgekehrte wäre allerdings auch nicht möglich gewesen, denn das andere Manuskript habe ich ebenfalls nie gesehen. Ich kenne das „Fremdprodukt“ erst seit der Publikation im Beobachter. Die unglaubliche Duplizität von Autorengedanken hätte mir damals aber niemand geglaubt. Ich berichte daher erst heute, also viele Jahre nach der Vernichtung meines eigenen Manuskripts, über den unglaublichen Zufall. Heute lege ich allerdings allergrössten Wert darauf, nicht mit dem Verfasser der schliesslich einzigen Ausgabe von „Dummheit ist lernbar“ verwechselt zu werden…

Die vorstehenden Ausführungen sollen einzig als Beleg dafür dienen, dass nicht jedes vermeintliche Plagiat auch eines ist. „Zweitautoren“ empfehle ich trotzdem das rechtzeitige Schreddern ihres vermeintlichen Unikats. Sie müssten sonst allenfalls einen Eid auf die Bibel ablegen, weil das ihnen Widerfahrene zu unglaublich wäre.

Mit Bild- und Autorenrechten habe ich immer noch Probleme, weil ich mir beim Betrachten von Bildern und beim Lesen von Texten eigene Gedanken mache und die dann auch publizieren möchte. Korrektes Zitieren mit Quellenangabe ist zwar einfach, aber beim „Zitieren“ von Bildern wird es schwierig. Wenn man zuerst eine Bildbeschreibung verfasst, auf die man mit einem eigenen Text Bezug nimmt, geht viel verloren. Das Ignorieren von Bildrechten wird dann schon fast zur Pflicht, besonders wenn man auf entsprechende Freigabebitten keine Antwort erhält. Das tönt sehr abstrakt, lässt sich aber mit diesen Beispielen erklären:

 KombiSaluz Textbereinigung

Ich hoffe, dass mich meine Praxis nie vor den Richter führt. Andernfalls wäre meine Dummheit vielleicht nicht erlernt, sondern angeboren.


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