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Für ein parteiunabhängiges Bundesgericht

Bundesrichterinnen und Bundesrichter müssen unabhängig sein. Es geht daher nicht an, dass parteipolitisch entschieden wird, wer im höchsten richterlichen Gremium Einsitz nimmt. Trotzdem ist das gängige Praxis. Wenn das Parteibuch und nicht die charakterliche und fachliche Eignung entscheidet, geraten die richterliche Unabhängigkeit und die Qualität der Urteile in Gefahr. Beispiele, auch aus jüngster Zeit, könnte man hier viele aufzählen. Das ist aber gar nicht nötig, wenn Sie den Spuren dieses Signets folgen:

Justiz Initiative

Auf der entsprechenden Homepage, die für die sinnvolle Initiative wirbt, findet man unter anderem folgende, für sich sprechende Ausführungen:

 

Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen Entscheide frei von Interessenkonflikten und politischen Einflüssen fällen können. Das ist heute nicht möglich.

Um von der Bundesversammlung als Bundesrichterin oder Bundesrichter gewählt zu werden, muss eine Person heute de facto einer politischen Partei angehören und über gute Beziehungen zu Entscheidungsträgern verfügen.

Dieses Beziehungsgeflecht besteht auch nach der Wahl in das Bundesgericht und kann die Entscheide der Richterinnen und Richter beeinflussen. Zudem kann mit der Drohung der Abwahl, Druck auf Richterinnen und Richter ausgeübt werden.

Deshalb sollen Juristinnen und Juristen alleine aufgrund ihrer Fähigkeiten - auch ohne Beziehungsnetz in die Politik und Verwaltung hinein - Bundesrichterin und Bundesrichter werden können. Und als solche sollten sie auch bei unbequemen Entscheiden keine Nachteile zu befürchten haben und nicht abgewählt werden können.

Diese Ziele werden mit der eidgenössischen Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» erreicht.

Richterkandidatinnen und -kandidaten dürfen einzig aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation am Losverfahren teilnehmen. Das Losverfahren garantiert eine faire Besetzung des Bundesgerichts, ohne Rücksicht auf allfällige Parteibücher. Die im Losverfahren bestimmten Bundesrichterinnen und Bundesrichter bleiben bis zur Pensionierung im Amt.

 

Nachzutragen bleibt einzig der Hinweis, dass ein Amtsenthebungsverfahren auch bei einer Annahme der Initiative möglich bleibt. Wenn ein Mitglied des Bundesgerichts amtsunfähig wird oder seine Amtspflichten schwer verletzt, kann es nämlich auf Antrag des Bundesrates durch die Vereinigte Bundesversammlung abberufen werden.

An dieser Stelle erübrigen sich weitere Ausführungen zur Justiz-Initiative. Wir führen Sie dafür mit einem Link zur offiziellen Webseite des Initiativkomitees. Dort finden Sie viel Lesens- und Bedenkenswertes und auch die Unterschriftenkarte, die Sie unbedingt ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und zur Post bringen sollten.

 


Kontakt

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