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Für einen Titel fehlen mir die Worte

Was ich in diesen Tagen lesen muss, verschlägt mir die Sprache. Mir ist speiübel, richtig elend. Offenbar gibt es einen Parlamentsbeschluss, der eine Änderung der Tierschutzverordnung nötig macht. Das Schreddern lebender Tiere soll vom 1. Januar 2020 an verboten sein. Ich empfinde das als grauenhaft. Es ist eine Ungeheuerlichkeit und absolut unerträglich, dass man bis jetzt lebende Kücken durch eine Art Fleischwolf drehen durfte und das nach Meinung der Politik noch bis Ende Jahr tun kann.

Wenn der Bundesrat die Ansicht vertritt, das tierquälerische Schreddern von Kücken sei bis zu Inkrafttreten der neuen Bestimmungen weiterhin zulässig, widerspreche ich ihm aus ethischen und aus juristischen Gründen. Die Ehrfurcht vor dem Leben, die uns schon Albert Schweitzer vermittelt hat, müsste eigentlich auch die Bundesratsmitglieder inspirieren, und dass jede Art von Tierquälerei verboten ist, auch wenn sie in den Gesetzen und Verordnungen noch nicht explizit erwähnt wird, kann niemand bestreiten. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass ab sofort jedes Schreddern von Lebewesen als Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt werden muss. Für die passiven und aktiven Tierquäler kann man zur Abschreckung trotzdem Schredderanlagen aufstellen. Wenn sie ihre Ethikdefizite beseitigen, werden ja sogar sie zu Lebewesen, und dann dürfen auch sie nicht im Schredder enden...


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