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Der Skandal setzt sich fort

Im Zürcher Oberländer (Ausgabe vom 12. Juli 2017) kann man Neues und Bekanntes über Wetzikons „Sternfahrt-Skandal“ erfahren. Wenn man die redaktionelle Beweihräucherung der Wetziker FDP überliest, die derzeit fast täglich im Lokalblatt stattfindet, entdeckt man im Artikel von Michael von Ledebur erstaunlich viel Kritisches und Objektives. Obwohl die üble Geschichte allmählich zu langweilen beginnt, sollte man die wichtigsten Punkte nicht vergessen, denn bewältigt ist das Ganze noch lange nicht.

Eine traurige Rolle spielt, sozusagen als Fortsetzung der kommunalen Fehlleistungen, der Bezirksrat Hinwil, der endlos lange für die Untersuchung des Falles benötigt hat und trotzdem zu teilweise widersinnigen Schlussfolgerungen gekommen ist. Dass der damalige Gemeinderat nicht grobfahrlässig gehandelt hat, stimmt mit der Faktenlage nämlich absolut nicht überein. Wer die Kriterien fahrlässig, grobfahrlässig und vorsätzlich zur objektiven Beurteilung des gemeinderätlichen Verhaltens verwendet, kann eigentlich nur Fahrlässigkeit ausser Betracht lassen. Es ist daher vollkommen klar, dass der Stadtrat gegen den willfährigen Beschluss des Bezirksrates kein Rechtsmittel einlegen wird. Wohl auch deshalb ist der exakte Wortlaut des bezirksrätlichen Beschlusses unter krasser Missachtung des Öffentlichkeitsprinzips geheim geblieben. Die Fehlleistungen des seinerzeitigen Gemeinderates dürfen aber nicht ungesühnt bleiben, auch deshalb nicht, weil der damalige Vizepräsident des Gemeinderates bar jeder Scham im Frühling wieder für das Stadtpräsidentenamt kandidieren will.

Der Schaden lässt sich leider nicht mehr heilen. Dass das Parlament keine Spezialkommission einsetzen will und eine hilflose Rechnungsprüfungskommission die Hände in den Schoss legt, begünstigt die Verwedelungstaktik des Stadtrates und des Bezirksrates. Es muss daher Druck erzeugt werden, damit wenigstens der seltsame Bezirksratsbeschluss in vollem Wortlaut öffentlich zugänglich wird. Als Steuerzahler möchte ich in jedem Fall unzensuriert informiert werden und auch die im Beschluss enthaltene Rechtmittelbelehrung kennen. Zudem sollte man unbedingt das Gemeindeamt des Kantons Zürich auf die widerliche Angelegenheit hinweisen. Das Gemeindeamt kann nämlich als Aufsichtsstelle Wetzikons Haushaltsführung und Rechnungslegung über den Bezirksrat hinweg prüfen und nötigenfalls eingreifen. Da den geschädigten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und dem diese vertretenden Parlament vom Bezirksrat offenbar kein Rechtsmittel zugestanden wird, liesse sich eine Intervention der zweiten Instanz sicher rechtfertigen. Es bleibt daher die Hoffnung, dass ein ortsansässiges Mitglied des Kantonsrates die zuständigen Stellen auf die politische Moorlandschaft im Bezirk Hinwil aufmerksam macht. Etwas können aber auch wir Stimmberechtigten tun. Wir sollten uns die Namen aller für den Skandal Verantwortlichen einprägen, damit wir bei den kommenden Erneuerungswahlen keinen Fehler mehr machen. Es sind übrigens mehrheitlich jene Personen aus dem Umfeld des heutigen Stadtpräsidenten, die Wetzikon schon das unglaubliche Bushoffiasko eingebrockt haben. Affaires à suivre? – Lieber nicht…


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