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Unterweisung für den Stadtrat

Der Grosse Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung über ein Postulat befinden, gegen dessen Überweisung sich der Stadtrat wehrt. Gemeinderat Martin Altwegg will mit einem Postulat erreichen, dass auf der Guyer-Zeller-Strasse in naher Zukunft Tempo 30 gilt. Erfreulicherweise haben 15 weitere Ratsmitglieder den sinnvollen Vorstoss unterzeichnet. Jetzt sollen sie und die übrigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier jedoch von der Sinnlosigkeit des Begehrens überzeugt werden. Dass ausgerechnet Stadträtin Esther Schlatter, ein wirklich verdienstvolles Mitglied des Stadtrates, dessen defaitistische Haltung vertreten muss, hätte man der Ressortvorsteherin gerne erspart. Der Stadtratsbeschluss vom 22. November 2017 ist nämlich eine Schande. Die Oberflächlichkeit, mit der sich die Behörde mit den fundierten Gedanken des Postulanten auseinander gesetzt hat, lässt nur auf Inkompetenz oder - noch schlimmer - auf Ignoranz schliessen. Sicher ist jedenfalls, dass sich der Stadtrat einmal mehr um die Bedürfnisse eines Quartiers foutiert. Die Argumente von Martin Altwegg sind stichhaltig und können trotzdem noch ergänzt werden, denn auf der Pseudorennstrecke, die mit wenig Aufwand sinnvoll entschärft werden kann, erlebt man regelmässig Unglaubliches. Pubertierende Jünglinge fahren auf dem kurzen Strassenstück in einem Höllentempo zum Wendeplatz und von dort aus wieder zurück. Die Schellerstrasse, die ein verkehrsbegeistertes Parlamentsmitglied sogar in eine Ortsdurchfahrt umfunktionieren wollte, ist daher wirklich gefährlich. Bei Raserspielen schützt nämlich auch der Grünstreifen nicht vor schleudernden Fahrzeugen. Dass die falsch konzipierte Unterführung auf der in die Schellerstrasse führenden Seite nicht einmal ein richtiges Trottoir und nur einen äusserst schmalen, kaum sicher begehbaren Absatz aufweist, spricht ebenfalls für die mit dem Postulat Altwegg angeregte Verkehrsberuhigung. Wenn schon die VZO-Busse ihr Tempo auf den kurzen Depotfahrten freiwillig auf zehn Stundenkilometer beschränken, sind dreissig Stundenkilometer für den Restverkehr sicher keine zu grosse Einschränkung. Zudem verzichten die Quartierbewohner sehr gerne auf den in Ruhezeiten weithin hörbaren Lärm aufheulender Motoren.

Ich hoffe, dass das Postulat, welches leider aus rechtlichen Gründen keine Motion sein konnte, an den Stadtrat überwiesen wird. Die Überweisung wird dann sogar zur Unterweisung, die der Stadtrat wieder einmal dringend nötig hat.


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