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Gebunden oder nicht gebunden

Der Stadtrat von Wetzikon ist dafür bekannt, dass er möglichst in vielen Belangen abschliessend und ohne störende Einmischung von Parlament und Stimmbürgerschaft entscheiden will. Daher hält er oft und gerne alles für gebunden.

Die Frage, ob eine Ausgabe als gebunden oder nicht gebunden gilt, wird häufig jedoch recht kontrovers diskutiert und oft erst durch Aufsichtsinstanzen oder Gerichte geklärt. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Gemeindeexekutive (Stadtrat) demzufolge über einen grossen Ermessensspielraum verfügt.

Zweifelsfrei als gebunden gilt der Betrag, der für das Abwenden oder Mindern eines Schadens (z.B. für das Erstellen eines Notdaches) aufgewendet werden muss, da die zeitliche Dringlichkeit absolut gegeben ist. Die eigentliche Renovation eines Gebäudes verursacht hingegen keine gebundenen Kosten. Hier sind Kredite im Rahmen der kommunalen Kompetenzordnung erforderlich. Es könnte ja durchaus sein, dass ein Neu- oder Umbau im Vergleich mit einer Renovation die sinnvollere Lösung wäre. Sobald Varianten denkbar sind und keine zeitliche Dringlichkeit besteht, ist Gebundenheit nicht gegeben.

Zum besseren Verständnis sei hier § 103 Ziff. 1 des Gemeindegesetzes (GG) des Kantons Zürich wie folgt zitiert:

Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde durch einen Rechtssatz, durch einen Entscheid eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde oder durch einen früheren Beschluss der zuständigen Organe oder Behörden zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt.

Bei der Entscheidung, ob etwas gebunden oder nicht gebunden ist, liegt die Beweislast bei der Gemeindeexekutive, in Wetzikon also beim Stadtrat. Er hat darzulegen, weshalb seiner Meinung nach eine Gebundenheit besteht. Im Zweifelsfall muss die Gebundenheit verneint und ein Kreditbeschluss vom dafür zuständigen Organ gefasst werden.

Wichtig ist in jedem Fall die Transparenz. Ich habe dazu auf der Homepage einer Oberländer Gemeinde dieses illustrative Beispiel gefunden:

 

Publikation

 

Wenn die Rechnungsprüfungskommission nicht in Agonie versinkt, muss sie mindestens die Rechte wahren, die den Stimmbürgern in einer Gemeinde mit Gemeindeversammlung kampflos zugestanden werden. Etwas mehr Engagement wäre ohnehin wünschenswert, denn bei diesem Stadtrat braucht es Argus-Augen. Das gilt insbesondere auch beim Thema RIZ, bei dem der Stadtpräsident ebenfalls mit einer seltsamen Rechtsauffassung aufwartet.

Übrigens wird der Unterschied zwischen gebunden und nicht gebunden besonders augenfällig, wenn man an die letzten Erneuerungswahlen denkt. Bei der Wiederbesetzung des Stadtrates war damals noch nichts gebunden. Seither sind wir es aber wieder - selbstverschuldet und mindestens bis zu den nächsten Wahlen…


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