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Wenn der Goldhamster nicht goldig ist

Kürzlich habe ich amüsiert vernommen, dass eine amtierende Wetziker Stadträtin Goldhamster genannt wird. Da im männerdominierten Stadtrat nur eine einzige Frau sitzt, weiss ich natürlich, wer gemeint ist. Die Bezeichnung lässt sich trotzdem nicht auf Anhieb erklären. Ich halte die Dame jedenfalls nicht für goldig. Eine hamsternde Stadträtin kann ich mir jedoch vorstellen. Man hat mir aber gesagt, dass die seltsame Bezeichnung rein optische Gründe habe. Das erscheint nachvollziehbar.

Der Person mit dem speziellen Kosenamen wird eine grosse Aufmerksamkeit zuteil. Darüber kann man nur froh sein. Das lässt sich mit dem Zürcher Oberländer vom 23. Januar 2020 belegen. Unter dem Titel Stadtrat kürzt der Baukommission die Kompetenzen“ berichtet die Lokalzeitung über den neusten Husarenstreich des nach Allmacht strebenden Stadtrates. Nach Meinung der Tierli-Stadträtin wird die Machtkonzentration mit keinen Interessenkonflikten verbunden sein, obwohl der selbstherrliche Stadtpräsident in Zukunft über Baugesuche seiner Konkurrenten mitbestimmen darf. Offenbar soll Stadträtin Susanne Sieber, die liebevoll Goldhamster Genannte, gegenüber dem Oberländer etwa folgende Aussagen gemacht haben:

Die Zusammensetzung des Planungsausschusses bestimmt sich nach den Funktionen. Ruedi Rüfenacht vertritt die Rolle des Stadtpräsidenten im Planungsausschuss. Dies ist aufgrund der politischen Tragweite der Geschäfte wichtig. Ein Interessenkonflikt besteht daher nicht, zumal die Ausstandsregeln uneingeschränkt eingehalten werden.

Der letzte Satz der vorstehend zitierten Ausführungen von Susanne Sieber ist brisant. Man kann ihn auf zwei Arten interpretieren. Die Schlussfolgerung wird auf jeden Fall negativ sein. Entweder fehlt Susanne Sieber das nötige Wissen oder die Frau ist bewusst unaufrichtig. Für das Erstere spricht der Leistungsausweis der amtierenden Stadträtin und für das Zweite die im Stadtrat herrschende Klüngelei.

Wenn ich, vielleicht etwas gar naiv, voraussetze, dass eine amtierende Stadträtin das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) und damit auch § 5 kennt, dann muss Unaufrichtigkeit im Spiel sein. Dass Bauunternehmer Rüfenacht nicht über Projekte seiner Konkurrenten befinden wird, lässt sich mit den entsprechenden Bestimmungen nämlich nur ungenügend durchsetzen. Zudem können die rüfenachthörigen Mitglieder des Planungsausschusses in einem Zweifelsfall immer noch entscheiden, der Stadtpräsident sei nicht ausstandspflichtig. Dass meine Feststellung stimmt, beweise ich mit diesem Screenshot:

Ausstand

Es wird Zeit, dass der Stadtrat endlich in die Schranken gewiesen wird. Das kann allenfalls über eine Limitierung seiner Kompetenzen geschehen. Daher darf man auch der vom Stadtrat angestrebten Teilrevision der Gemeindeordnung nicht vorbehaltlos zustimmen, denn damit würde der Schaden nur noch vergrössert. Eine Teilrevision der Gemeindeordnung halte ich allerdings trotzdem für sinnvoll. Sie muss die Rechte des Parlaments und der Stimmberechtigten stärken und für die Zukunft solche Spiele wie mit dem Planungsausschuss verhindern.

Mit meinen vorstehenden Ausführungen habe ich mich vom Goldhamster-Thema ziemlich entfernt. Ich will aber doch noch darauf zurückkommen, weil mir eben selbst eine mögliche Erklärung für die tierische Benennung unserer derzeit einzigen Stadträtin einfällt. Vielleicht ist die Bezeichnung ja von einem Hamsterrad abgeleitet. Das sind die Dinger, in denen man trotz heftigem Strampeln nicht vom Fleck kommt, weil sich alles im Kreis dreht.


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