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Lex specialis für „saudumm“

Die Bundesverfassung würde ich am liebsten mit einem „Schreibschutz“ versehen, weil sie Bestand haben und schlank bleiben soll. Auch unnötiges Herumdoktern an bewährten Gesetzen halte ich nicht für opportun. Echten Revisionsbedarf erkenne ich trotzdem, und den gibt es in vielen Bereichen. Bei der Rassismusstrafnorm habe ich ihn allerdings bei deren Einführung und auch jetzt nicht gesehen.

BundesverfassungDass die Strafnormen zum Schutz bestimmter Menschengruppen doch erweitert werden, nehme ich zur Kenntnis. Mit meiner Stimme habe ich dazu aber nichts beigetragen. Weil für mich Menschen einfach Menschen sind, mag ich sie nicht in Kategorien unterteilen. Es sollen, wie dies bereits in der Präambel zur Bundesverfassung festgehalten wird, alle gegenseitige Rücksichtnahme pflegen und in Achtung ihrer Vielfalt in Einheit leben. Wenn man Art. 7 und Art. 8 Ziff. 2 der Bundesverfassung ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt hätte, wäre keine Gesetzeserweiterung nötig gewesen. Mit der nun beschlossenen Änderung kann ich trotzdem leben. Sie akzentuiert ja etwas, das für mich immer selbstverständlich gewesen ist und es auch bleiben wird.

Wenn in Zukunft jedoch auch für Träger weisser Socken, für Hobbyfischer und Briefmarkensammler spezielle Gesetzesbestimmungen verlangt und die Gesetze mit noch mehr Spezialitäten überladen werden, dann soll es gesetzliche Sonderbestimmungen auch für den umgekehrten Fall geben. Ich möchte nämlich das Recht haben, einen Saudummen als Saudummen bezeichnen zu dürfen. Basierend auf einer klaren Rechtsgrundlage würde ich den Titel gerade heute wieder einmal sehr gerne vergeben.

Der Sabine genannte Sturm versetzt viele von uns in Aufregung. Man sorgt sich um Mensch und Tier und auch um Sachwerte. Daher saugt man neue Informationen förmlich auf, darauf hoffend, dass alles glimpflich abläuft und bald beendet ist. Allein deshalb habe ich mich auch in die Informationen auf der ZOL-Seite vertieft und mich dabei masslos geärgert. Ein nicht nur in der Fasnachtszeit Narrenfreiheit geniessender Schreiberling hat in seinen mehr als schlichten Texten skrupellos gewitzelt und die dümmsten Pointen gesetzt. Man konnte - bzw. musste - zum Beispiel lesen, dass sich ein als „Immobilien-Mogul“ bezeichneter und sogar namentlich genannter Unternehmer bestimmt gefreut habe, weil das Baugespann eines Konkurrenten bei der „Trompete“ auf die Bahnhofstrasse „gekracht“ sei. Mittlerweile ist die entsprechende Textpassage wieder etwas korrigiert worden. Vermutlich hat eine des Denkens fähige Person interveniert, damit der verunglimpfende Blödsinn nicht auch noch im gedruckten Zürcher Oberländer landet. In der Erinnerung bleibt die Fehlleistung des für solcherlei Missgriffe berüchtigten „Journalisten“ trotzdem haften.

Ich plädiere daher jetzt doch für einen weiteren Ausbau der Antirassismusgesetzgebung. Es braucht noch eine weitere Spezialregelung, die mehr Rechtssicherheit bringen soll. In Zukunft muss es nämlich möglich sein, dass man Saudumme ungestraft als saudumm bezeichnen darf. Dank der Lokalpresse liessen sich Titelträger schon in Wetzikon finden…


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