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Nachdenken und überarbeiten

In diesen Tagen wird hitzig über die neue Gemeindeordnung diskutiert, weil diese am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommt. Interessanterweise gilt dabei das Interesse einzig dem „Jugendvorstoss“, der in Artikel 12 neu eingeführt werden soll.

Ich verstehe, dass man den Jugendlichen zwischen dem vollendeten zwölften und dem vollendeten achtzehnten Altersjahr mehr Einfluss gewähren will, aber ich verstehe überhaupt nicht, weshalb Erwachsenengruppen nicht das gleiche Recht zugestanden wird. Der Hinweis auf das Initiativrecht, das den Stimmberechtigten zusteht, genügt keinesfalls als Begründung. Nicht stimmberechtigte Personen können ja keine Einzelinitiative einreichen. Die ausländischen Jugendlichen sind daher im Vergleich mit ihren Eltern klar benachteiligt. Von Rechtsgleichheit kann keine Rede sein. Es ist wirklich nicht einzusehen, weshalb Erwachsene nicht ebenfalls ein Postulat einreichen dürfen und entweder eine Einzelinitiative einreichen oder ihr Anliegen abschreiben müssen. Der mit viel Primborium für Sternchen, Frauen und Männer eingerichtete Briefkasten des Parlaments hat ja nie funktioniert und daher nach kurzzeitigem Leerlauf sein sinnloses Leben bereits wieder ausgehaucht.

Es gibt genügend Gründe, weshalb man die vorliegende Gemeindeordnung ablehnen muss. Wenn das passiert - was leider keineswegs sicher ist, weil sich alle Gedanken ausschliesslich um den Jugendvorstoss drehen - erhalten Stadtrat und Parlament eine Verbesserungschance. In der neuen Vorlage können sie dann den Jugendvorstoss zu einem Bevölkerungspostulat erweitern und so die jetzt fehlende Rechtsgleichheit herstellen. Zudem empfehle ich bei einer Neuauflage der Gemeindeordnung ein Abstimmungsprozedere, das eine alternative Beschlussfassung vorsieht. Die Stimmberechtigten sollen entscheiden können, ob sie bei Annahme einer neuen Gemeindeordnung eine Fassung mit oder ohne Bevölkerungspostulat bevorzugen. Das bis dann bereinigte Verordnungswerk kann dann nicht mehr wegen einem einzigen Artikel scheitern.

 


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