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Kurz und prägnant

Kürzlich haben meine Frau und ich einen Gasanzünder (für den Herd und nicht für einen Joint) gekauft und im Geschäft gefragt, ob dieser für den Erstgebrauch bereits gefüllt sei. Das wurde bejaht, weil auf der Packung steht, er lasse sich „nachfüllen“. Nachfüllen setze nämlich zwingend voraus, dass etwas bereits einmal gefüllt gewesen sei, hat man uns sehr nett erklärt. Wir freuen uns noch jetzt - nicht über die im Kaufpreis enthaltene Erstfüllung, aber über eine Verkäuferin, die über Produkte Bescheid weiss und der Kundschaft erst noch auf sympathische Art und Weise sprachliche Feinheiten zu erläutern weiss.


Kontakt

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c/o Katharina + Peter-Jürg Saluz-Gsell

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