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Kein Verstoss gegen die EMRK

Dieser Tage konnte man lesen, dass man dem unter dem Pseudonym „Carlos“ sattsam bekannten Vielfachstraftäter in Pfäffikon ZH ein extrem strenges Haftregime zugemutet habe. Dabei seien jedoch keine Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgekommen, aber Vollzugsfehler passiert. Als Normalmensch empfinde ich die Kritik an den Vollzugsbeamten als unfair und unangebracht. Wer körperliche Gewalt ausübt, Todesdrohungen ausstösst, Mobiliar zerstört und alles Mögliche sabotiert, verdient doch ein prophylaktisches „Sondersetting“. Ich verstehe darunter allerdings nicht das Gleiche wie der unsägliche Jugendanwalt, der Carlos auf dessen Irrwegen während längerer Zeit grosszügigst unterstützt hat. Was Carlos zusteht, ist eine artgerechte Haltung, und die hat er offenbar in Pfäffikon bekommen. Das notwehrähnliche Verhalten der Vollzugsbeamten empfinde ich auf jeden Fall als angemessen. Deshalb verdient das Gefängnispersonal in erster Linie Verständnis; auch seitens der Presse. Offenbar fehlt dieses aber gerade dort. Wer in einem fetten Titel nur kolportiert, dass „CARLOS IN DER U-HAFT ERNIEDRIGT“ worden sei, hat nichts begriffen. - Wenigstens kann man die passende Überschrift hier lesen.


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