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Der Willkür ausgeliefert

Mein Vertrauen in die Politik schwindet. Gerade deshalb setze ich mich aber für Frauen und Männer ein, denen ich trotz allem noch vertrauen kann. Glücklicherweise ist diese selten gewordene Spezies ja noch nicht ganz ausgestorben. Wir sollten sie aber pfleglich behandeln.

Wenn ich von Willkür spreche, kommen mir nicht nur Trump, Erdogan und Konsorten in den Sinn, denn was mich an diesen Despoten stört, finde ich - vielleicht in etwas milderer Ausprägung - auch im Bundeshaus. Dort wird aus dem an sich strafbaren Tatbestand der Nötigung neuerdings sogar ein parlamentarisches Instrument. Dass man die dringende Teilsanierung der AHV nur an die Hand nehmen will, wenn das Volk gleichzeitig einer Steuervorlage zustimmt, ist ein Skandal und einer Demokratie unwürdig. Ob das unglaubliche Vorhaben einer höchstrichterlichen Beurteilung stand hält, wird sich noch zeigen. Sicher müssen wir uns aber mit aller Kraft gegen dieses dubiose Vorhaben zur Wehr setzen und jedem Referendumskomitee beim Sammeln von Unterschriften behilflich sein. Materiell sollten wir uns jedoch erst äussern, wenn das Parlament die Suppe, die wir auslöffeln sollen, definitiv angerichtet hat. Ob die OSZE und die EU wirklich wollen, dass in der Schweiz Unternehmenssteuern verringert werden, ist jedenfalls fraglich.

Ich lasse mich nicht mit Brachialgewalt zum Gehilfen der Classe Politique machen. Vielmehr erwarte ich das Gegenteil, nämlich Unterstützung für uns alle. Konkret will ich das an einem aktuellen Beispiel erläutern. In diversen Gemeinden ist dieser Tage ein Inserat in der Art der nachfolgenden Abbildung erschienen. Lesen Sie den Text in aller Ruhe durch und überlegen Sie dann, was Sie als Laie, aber möglicherweise Betroffener damit anfangen können. Brauchen Sie sofort einen Fachanwalt, der Ihnen sagt, ob und in welchem Ausmass Sie vom Vorhaben betroffen sind und was Sie gegebenenfalls in der kurz bemessenen Einsprachefrist unternehmen müssen? Halten Sie die Ausschreibung für vertrauenswürdig, wenn Sie lesen, dass eine Aussteckung entfällt, weil das Werk keine baulichen Veränderungen erfährt, und gleichzeitig erfahren, dass Sie Einwände gegen die Aussteckung sofort beim BAV vorzubringen haben? Können Sie die materiellen und finanziellen Konsequenzen oder allfällige gesundheitliche Folgen abschätzen? Ich glaube es nicht. Immerhin wissen Sie, dass das Prozessrisiko bei Ihnen liegt. Meine Schlussfolgerung ist ganz einfach: Wenn landauf landab viele Menschen betroffen sind, steht ihnen eine Beratung durch ihre Wohngemeinde zu. Eine solche Beratungspflicht muss so schnell als möglich gesetzlich verankert werden. Bis es so weit ist, sollten die Gemeinden ihrer Bevölkerung einen entsprechenden Dienst auf freiwilliger Basis anbieten. Ich will nie Gehilfe unlauterer Politiker werden, aber ganz sicher auch nie auf notwendige Unterstützung verzichten. Das ist kein Widerspruch. Wer mit mir übereinstimmt, kennt das Wort Ethik.

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