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Ignorierte Rotlichter

Kürzlich hat ein Kamerateam eine Tandem-Fahrt begleitet. Als Co-Pilot auf dem doppelt bemannten Velo ist ein mir bekannter Nationalrat mitgefahren. Sightseeing auf dem Fahrrad mag für die Pedaleure reizvoll sein, ob der Gegenvorschlag zur Velo-Initiative von der Aktion profitieren kann, weiss ich jedoch nicht. Meine Meinung bilde ich mir jedenfalls ohne Fremdeinwirkung. Ich habe daher die TV-Reportage nicht lange angeschaut, aber trotzdem das Überfahren eines Rotlichtes noch mitbekommen. Das ist inspirierend gewesen. Jetzt denke ich nämlich darüber nach, wie das Fehlverhalten der beiden Velofahrer zu ahnden wäre.

Welchen der beiden Radler müsste man wohl büssen? Hätten am Ende gar beide eine Busse zu bezahlen? Würde die Gesamtsumme dann je hälftig geteilt? Wer wäre der Lenker und wer der Beifahrer? - Fragen über Fragen. Ein salomonisches Urteil dürfte nicht leicht zu finden sein. Vielleicht sollte der vermutlich zuständige Statthalter bei bürgerlichen National- und Ständeräten Rat einholen. Diese Damen und Herren haben nämlich eine reiche Praxis im Überfahren von Rotlichtern. Deshalb beurteilen sie Widerrechtliches in aller Regel sehr milde. Wer das Mittel der Nötigung skrupellos einsetzt, kann ja nur nachsichtig sein. Mit Nötigung meine ich übrigens die unsägliche, nur noch von einem Gericht zu stoppende Verquickung der AHV-Sanierung mit einer erneut misslungenen Steuerrevision. Was der für das Bestrafen der Tandem-Fahrer zuständige Statthalter für einen Rat bekäme, weiss ich nicht. Vermutlich sollte er auf eine Busse verzichten, wenn sich die fehlbaren Velofahrer dafür ganz konsequent gegen jede sinnvolle Rentenrevision einsetzen würden. Dass die Classe Politique ungestraft jedes Rotlicht ignorieren darf, wäre dann wenigstens durch einen Präzedenzfall abgesichert.


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