Maskentragen bedeutet Freiheit für alle
Längst hätte das Tragen von Hygienemasken für bestimmte Situationen und Örtlichkeiten auch in der Schweiz Vorschrift sein sollen. Weshalb zu Beginn der Corona-Krise weder ein Obligatorium eingeführt, noch eine entsprechende Empfehlung abgegeben wurde, wissen wir heute: Masken waren schlicht keine verfügbar. Das hat sich zum Glück geändert! Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat seine damalige Meinung nur vage angepasst, aber nicht wirklich revidiert hat. Seine Vorbehalte gegenüber dem durchaus bewährten Mund- und Nasenschutz hat er jedenfalls beibehalten. Doch das Maskentragen in geschlossenen öffentlichen Räumen, also auch im ÖV und im Supermarkt, hätte von Beginn weg, spätestens aber mit der Lockerung des Lockdowns, selbstverständliche Pflicht werden müssen. Was sicher nicht allen gesunden freiheitsliebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern gefiele, ermöglichte den ebenfalls freiheitsliebenden Risikopersonen etwas mehr von der ersehnten Bewegungsfreiheit. Es wäre nur gerecht und richtig, wenn sich der Bundesrat endlich einen Ruck gäbe und das Versäumte zugunsten der am schwersten Betroffenen nachholen würde. Maskentragen bedeutet Freiheit für alle!