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Einfach nur tragisch

Der Tod von Rolf Erb ist einfach nur tragisch und für die Hinterbliebenen schwer zu bewältigen. Auf mich hat der Verstorbene nie wie ein Betrüger gewirkt, eher schon wie ein von allem überforderter, hilfloser Mann ohne Realitätsbezug. Was und wie Rolf Erb gewesen ist, kann und muss ich jedoch gar nicht beurteilen. Mich beschäftigen aber seine Suizidgedanken, besonders wenn sie - wie es den Anschein hat - umgesetzt worden sind. Ich weiss, dass man nach landläufiger Meinung jeden Suizid verhindern sollte. Als ausnahmslos richtig empfinde ich dies jedoch nicht. Wenn man einem Menschen ein für ihn unerträgliches Leben zumutet, ist das die Höchststrafe, die man ihm auferlegen kann. Im vorliegenden Fall haben sich ohnehin umständebedingte Sachzwänge ergeben. Dass wegen einer allfälligen Suizidgefahr kein Strafaufschub gewährt werden kann, weil andernfalls Verurteilte auf einfache Art und Weise der Strafverbüssung entgehen könnten, leuchtet ein. Das Bundesgericht hat daher ohne jeden Interpretationsspielraum richtig entschieden. Die tragischen Konsequenzen liessen sich also gar nicht vermeiden. Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug und eine bis zum Beginn des Strafvollzugs dauernde Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wäre auf jeden Fall eine unmenschliche Lösung gewesen. Was zwangsläufig eingetreten ist, stimmt traurig. Die Bekannten der Hinterbliebenen können diese Traurigkeit mildern, indem sie der Familie des Verstorbenen mit Respekt und echter Anteilnahme begegnen, damit die lange Leidenszeit der Angehörigen endlich ein Ende findet.


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