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Aufwärts mit Wetzikon (AMW)

Hier finden Sie Anregungen, Lob und Kritik und manchmal auch ganz neue Ideen, immer Wetzikon betreffend und getragen
von der Vision, dass es stetig Aufwärts mit Wetzikon gehen soll.

 

AMW V2

Wetzikon und Schübelbach

Kürzlich sind in Schübelbach im Kanton Schwyz im Auftrag einer in Wetzikon ansässigen Firma drei alte Wohnhäuser abgerissen worden, obwohl die Abbruchbewilligung bisher nicht erteilt werden konnte, weil die Schutzwürdigkeit der besonderen Objekte immer noch geprüft wird.

Das unerfreuliche Vorgehen gibt zu verschiedenen Bemerkungen Anlass. Als Bürger und Einwohner von Wetzikon stört es mich, dass unsere Gemeinde immer wieder mit Willkür in Verbindung gebracht wird. Da ich juristisch interessiert bin, stelle ich mir aber auch rechtliche Fragen.

Meiner Meinung nach müsste sich eine mit dem Abbruch einer Liegenschaft betraute Firma vor Arbeitsbeginn eine rechtskräftige Abbruchbewilligung zeigen lassen, da sie andernfalls zur Mittäterin und haftbar werden könnte.

Vom willkürlichen Vorgehen der Wetziker Firma sind die zuständigen Organe der Gemeinde Schübelbach sicher überrascht worden. Vermutlich hat das zu einer ziemlich unbedarften Einschätzung geführt. Valeria Geissbühler (SVP) soll sich in ihrer Funktion als Präsidentin der Baukommission zu der unerfreulichen Angelegenheit angeblich wie folgt geäussert haben: „Wir haben erst am Montagmorgen vom Abbruch Kenntnis erhalten. Hätten wir sofort einen Baustopp verhängt, so wären wohl monatelang Ruinen dagestanden und Bauschutt herumgelegen“. Das ist reichlich naiv, denn im Normalfall folgt jeder Straftat eine Spurensicherung. Zur Beurteilung der gewaltsam zerstörten Bausubstanz und zur Prüfung einer Rekonstruktionsmöglichkeit wären alle übrig gebliebenen Teile und ganz bestimmt auch die Reste der Fundamente wichtig gewesen. Zudem hätte der willkürliche Bauherr die Baustelle unverzüglich und auf seine Kosten bis zur Klärung der üblen Angelegenheit absichern müssen.

Die Schübelbacher Probleme muss ich als Wetziker nicht lösen. Ich kann einzig bedauern, dass eine Wetziker Firma so unerfreulich in Erscheinung getreten ist. Als Wetziker würde ich jedoch sehr gerne erfahren, wie die hiesigen Behörden mit solchen Fällen umgehen und wie sie diese nach Möglichkeit verhindern. Leider bin ich zu alt, um das mit einem Jugend-Vorstoss zu klären.

 

Valeria Geissbühler

Ambivalente Situation

Die erfreulichen Nachrichten jagen sich. Nach dem Rücktrittsversprechen des amtierenden Stadtpräsidenten beschert uns der Vizepräsident die gleiche Freude. Diese liesse sich allerdings noch mit einem weiteren wertvollen Rücktritt steigern. Der Frauenanteil müsste durch diesen zusätzlichen Wiederwahlverzicht nicht kleiner werden. Er liesse sich bei einem Neubeginn sogar noch wesentlich steigern, wenn ein paar der sich nie vordrängenden klugen Frauen zu einer Kandidatur motiviert werden könnten.

trio

Wählbare Frauen und Männer gibt es in jeder Gemeinde also auch in Wetzikon. Wahlwürdige Kandidatinnen und Kandidaten findet man aber nicht so leicht, weil sie sich oft bescheiden im Hintergrund halten und sich nicht bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit ins Rampenlicht stellen.

Ich hoffe, dass die Opportunistinnen und Selbstdarsteller bei den nächsten Wahlen überflügelt werden. Wetzikon braucht nämlich eine wirkliche Erneuerung. Vom neuen Wein in alten Schläuchen haben wir in den letzten Jahren viel zu viel abbekommen. Noch steht es leider aber in den Sternen, ob die Freude über die ersehnten Abgänge nach den nächsten Erneuerungswahlen ungetrübt bleibt.

Die SVP und die Drosselklappen

An der Parlamentssitzung vom 31. Mai 2021 wird unter anderem ein Postulat von SVP-Gemeinderat Rolf Müri behandelt, das in der Wetziker Bevölkerung breite Zustimmung finden dürfte. Der Postulant widmet sich den Lärmbelästigungen, die durch manipulierte Auspuffanlagen und pubertierende Fahrzeuglenker verursacht werden. Der Argumentation des Postulanten kann ich nur zustimmen. Ich möchte sie allerdings trotzdem ergänzen.

neuLärm ist ein Übel erster Güte, aber manchmal leider nicht vermeidbar. Was sich umständehalber oder aus technischen Gründen gelegentlich als nötig erweist, müssen wir tolerieren. Das ist klar. Grundsätzlich sollten aber nur die absolut betriebsnotwendigen Dezibelzahlen erlaubt sein. Überlaute Fahrzeuge, Apparate und Maschinen haben jedoch keine Existenzberechtigung. Sie sollten aus dem Betrieb gezogen und schon gar nicht mehr verkauft werden. Entsprechendes lässt sich allerdings nicht in einer kommunalen Polizeiverordnung regeln. Dafür ist das Bundesrecht zuständig. Deshalb sollten sich unsere Vertreterinnen und Vertreter im National- und im Ständerat für jede mögliche Lärmverminderung einsetzen. Das wird allerdings nicht einfach, denn die Drosselklappen-Lobby ist aggressiv und lautstark.

Ich frage mich, wie SVP-Gemeinderat Rolf Müri seine den Lärm liebenden und fördernden Parteikolleginnen und -kollegen findet, die in Bern dem unsäglichen Oberlärmer Wobmann die Lenkstange halten, wenn sich dieser immer wieder hemdsärmlig für die Freiheit des Lärm Verursachens einsetzt. Ich würde diesem Nationalrat sehr gerne ein Geschenk machen - eine Drosselklappe mit umgekehrtem Wirkungsprinzip (Lärmverminderung statt -erzeugung). Das Ding müsste er nicht einmal an seinem Motorrad anbringen. Unter der Nase, also direkt vor dem Maul, wäre es ganz sicher am richtigen Ort.

Doch kehren wir aus Bern zurück nach Wetzikon, von Werner Wobmann zu Rolf Müri. Der verdient für sein Postulat die Anerkennung aller Lärmgeplagten. Er soll dem Stadtrat jedoch bitte noch die Frage stellen, weshalb dieser das längst bekannte und oft öffentlich gerügte Problem nie angepackt hat. Sich selbst kann Gemeinderat Müri zudem fragen, ob er nicht auch gewissen SVP-Nationalräten zu etwas Vernunft und Anstand verhelfen könnte. Das liesse sich schriftlich und an den sicher bald wieder einmal coronafreien SVP-Veranstaltungen tun.


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