SALUZER Der BLOG
Schreiben, was wir denken - unabhängig und unbeeinflusst. Das wollen wir. Unsere Texte werden kritisch, politisch, besinnlich und kulturell geprägt sein und immer wieder durch etwas Neues, nicht selten auch Amüsantes, ergänzt werden. Kommentare und Textbeiträge nehmen wir jederzeit gerne entgegen. Sie werden von uns wahlweise veröffentlicht oder als Anregung verstanden.

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- Peter-Jürg Saluz
Das Landesmuseum provoziert mit einer Videoinstallation und einer begleitenden Veranstaltungsreihe eine kontroverse Diskussion.
In der Videoinstallation «Sexarbeit – Erfahrungen Schweiz» kommen elf Frauen und Männer zu Wort, die auf unterschiedliche Weise Sex gegen Geld verkauft haben oder weiterhin verkaufen. Das Museum möchte damit Einblicke in das Rotlichtmilieu vermitteln und die Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken anregen. Es geht offensichtlich nicht darum, sensationshungriges Publikum anzulocken. Auf mich wirkt die Ausstellung sorgfältig, seriös und verantwortungsvoll kuratiert. Umso mehr erstaunt mich der teilweise heftige Widerstand, mit dem die Verantwortlichen des Landesmuseums konfrontiert werden.
Gegen kontroverse Diskussionen habe ich allerdings nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Sie sind notwendig und wertvoll. Deshalb interessiere ich mich auch für das Schreiben, mit dem sich 15 Organisationen, darunter die Frauenzentralen von Zürich, Zug und Glarus, an das Landesmuseum gewandt haben.
Mit einigen der vorgebrachten Argumente bin ich einverstanden. Andere halte ich hingegen für wenig überzeugend oder sogar für absurd. Gerade bei einem derart anspruchsvollen Thema ist ein fairer und respektvoller Gedankenaustausch jedoch besonders wichtig.
Dass möglichst viele Gesichtspunkte in die Diskussion einfliessen sollten, bestreite ich keineswegs. Auch ich möchte einige Überlegungen beisteuern. In meinem Beitrag «Würde, Sicherheit und Realität» vom 31. Januar dieses Jahres habe ich dargelegt, wie ich dieses komplexe Thema beurteile.
Meine Schlussfolgerung ist klar: Das Landesmuseum verdient mit seinem Projekt die Aufmerksamkeit eines seriösen und kritisch mitdenkenden Publikums. Wer die Ausstellung oder die Veranstaltungen aus unethischen oder voyeuristischen Motiven besuchen möchte, sollte ihnen fernbleiben.
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- Peter-Jürg Saluz
Obwohl ich angeblich an einem sonnigen Tag in einem sonnigen Land gezeugt worden bin, liebe ich ein Übermass an Wärme nicht und die derzeitige Hitze schon gar nicht. Wenn ich sehe, was andere Menschen ertragen müssen, will ich mich dennoch nicht beklagen, obwohl bei mir persönlich und auch bei meiner «Infrastruktur» vieles hitzebedingt nicht mehr richtig funktioniert. In grosser Sorge bin ich jedoch, wenn ich sehe, wie vielerorts die Natur verbrennt, weil Dürre und leider auch Wassermangel immer mehr um sich greifen.
Die Hitze ist meine Feindin, die Kühle hingegen liebe ich. Vermutlich liegt das an meinen Genen, denn in meiner Ursprungsfamilie und bei ihren direkten Nachkommen ist die Hitzeempfindlichkeit stark ausgeprägt.
In meinen Jugendjahren, als es noch richtige Winter gab, war ich oft mit dem Velosolex in der winterlichen Stadt Chur unterwegs. Dabei wurde ich nicht selten mit einem erstaunten Blick gemustert. Wegen meiner sommerlich anmutenden Kleidung fragte man mich häufig, ob ich denn nicht friere. Das war allerdings nie der Fall – selbst dann nicht, wenn ich an einem eisigen Abend in Davos im kurzärmeligen Hemd und ohne Jacke einen Eishockeymatch besuchte.
Vielleicht merken Sie inzwischen, wie grauenhaft Hitze für mich ist, auch wenn ich mich trotz allem weder beklagen will noch darf.
Schon früh habe ich gelernt, Unangenehmes mit der Suche nach etwas Positivem zu verbinden. Bei der gegenwärtigen Hitze und Dürre, die mich fast lähmen, fällt mir das allerdings nicht leicht. Erfreulicherweise kommt mir dennoch ein tröstlicher Gedanke in den Sinn: Die aussergewöhnliche Hitzeperiode könnte uns zum schönsten Bundesfeiertag aller Zeiten verhelfen. Ein Nationalfeiertag ohne Feuerwerk und Böllergedröhn ist doch eine grosszügige Entschädigung für ein paar Hektoliter Schweiss. So könnte der diesjährige 1. August selbst für uns Hitzegeplagte in bester Erinnerung bleiben.
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- Peter-Jürg Saluz
Dass bei schweren Gewaltverbrechen weder das Jugendstrafrecht noch Verjährungsfristen gelten sollten, ist meine feste Überzeugung.
Die Fortschritte der forensischen Wissenschaft ermöglichen es heute, auch jahrzehntealte Verbrechen aufzuklären, die einst mangels ausreichender Beweise zu sogenannten Cold Cases wurden. Umso befremdlicher erscheint mir der Gedanke, dass ein Täter zwar nach vielen Jahren überführt wird, wegen der inzwischen eingetretenen Verjährung jedoch straflos bleibt. Das widerspricht meinem Verständnis von Gerechtigkeit.
Ebenso problematisch finde ich, dass ein brutaler Gewaltverbrecher allein aufgrund seines Alters nach Jugendstrafrecht vergleichsweise milde bestraft werden kann. Mord, Vergewaltigung und andere schwerste Gewaltdelikte sind unabhängig vom Alter des Täters Taten von ausserordentlicher Schwere. Wer eine solche Tat begeht, soll dafür nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden.
Mir ist bewusst, dass viele Menschen diese Auffassung nicht teilen. Denkbar wäre deshalb eine eng gefasste Härtefallregelung. Sie könnte den Gerichten ermöglichen, in begründeten Ausnahmefällen eine altersbedingte Strafreduktion zu prüfen, sofern die Verteidigung im Schlussplädoyer dafür überzeugende Argumente vorbringt. Über eine solche Ausnahme müsste jedoch ausschliesslich das Gericht entscheiden und sie im Urteil nachvollziehbar begründen. Ohne einen entsprechenden Antrag der Verteidigung sollte zwingend das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.
Die zunehmende Gewalt, die wir in vielen Bereichen unserer Gesellschaft erleben, müsste meines Erachtens selbst die grössten Optimisten zum Umdenken bewegen. Dass Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung aus übertriebener Sorge um den Datenschutz erschwert werden, halte ich für den falschen Weg. So kann ich beispielsweise nicht nachvollziehen, weshalb unbescholtene Bürger die öffentlich installierte Gesichtserkennung aus Datenschutzgründen ablehnen, obwohl damit Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden.
Ebenso stört mich die Praxis, Bilder von Straftätern grundsätzlich zu verpixeln oder ihnen zu gestatten, sich mit einem aufgeklappten Bundesordner oder ähnlichen Gegenständen vor den Kameras unkenntlich zu machen. Das erscheint mir als unnötige Rücksichtnahme gegenüber Personen, die selbst keinerlei Rücksicht auf ihre Opfer genommen haben.
Ich weiss, dass meine weitergehenden Überlegungen – etwa die Wiedereinführung des Prangers oder sogar der Todesstrafe für besonders abscheuliche Verbrechen – von vielen Menschen entschieden abgelehnt werden. Diese Forderungen werden politisch kaum mehrheitsfähig sein und dürften deshalb Wunschvorstellungen bleiben.
Gerade deshalb beschränke ich mich auf die zwei Anliegen, die ich für realistisch und gerechtfertigt halte: Bei schweren Gewaltverbrechen sollte es weder Verjährungsfristen noch eine Anwendung des Jugendstrafrechts geben. Wer ein solches Verbrechen begeht, muss unabhängig von seinem Alter und unabhängig davon, wie viele Jahre seit der Tat vergangen sind, mit einer angemessenen strafrechtlichen Verantwortung rechnen.
